Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft
veröffentlicht 31.10.2024
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf
den Geschlechtseintrag (SBGG) tritt am 1. November 2024 in Kraft. Die
Geschlechtseinträge weiblich, männlich, divers oder ohne Eintragung können ab
dann frei gewählt werden. Bereits im April hat der Bundestag den Gesetzesentwurf
verabschiedet.
Die Anmeldung der Erklärung über die Änderung des
Geschlechtseintrags und der Vornamen ist ab 1. August möglich, die nötigen
Dokumente dazu sind in Ulm auch digital abrufbar. Die Erklärung nach dem SBGG
ist dann ab 1. November zulässig und soll bei dem Standesamt persönlich
abgegeben werden, bei dem die Anmeldung erfolgte.
Ulms
Oberbürgermeister Martin Ansbacher begrüßt die Gesetzesnovelle: „Mit dem
Selbstbestimmungsgesetz wird das Transsexuellen‐Gesetz abgelöst. Trans‐ und
intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen wird es so erleichtert, ihren
Geschlechtseintrag und ihre Vornamen zu ändern. Dies ist ein wichtiger Schritt
hin zum Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung, wie es das Grundgesetz
vorsieht und schützt."
Die Anmeldung der Erklärung muss schriftlich per
Post drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt Ulm abgegeben werden. Die
neuen Vornamen müssen der neuen Geschlechtsangabe entsprechen. Vor Ablauf eines
Jahres nach Abgabe der Erklärung können der Geschlechtseintrag und die Vornamen
dann nicht mehr geändert werden.
Wirksam wird die Erklärung bei dem Standesamt, das
den Geburtseintrag der Person führt. Fehlt ein Geburtseintrag, ist das
Standesamt des Eheregisters zuständig. Ist kein deutsches
Personenstandsregister vorhanden, nimmt das Standesamt derjenigen Kommune, in
dem der aktuelle Wohnsitz gemeldet ist, die Erklärung entgegen.
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch dann
eine Bescheinigung über die Erklärung oder eine neue Geburts‐ und/oder Eheurkunde aus.
Die Leiterin des Standesamts Ulm Martina Stürner
beurteilt die bisherige Umsetzung als problemlos: "Bislang machen wir gute
Erfahrungen mit dem Prozess der Anmeldungen der Erklärung nach dem
Selbstbestimmungsgesetz. Somit blicken wir auch auf die Umsetzung der Erklärungen
ab November mit Zuversicht."
Das Queerpolitische Netzwerk Ulm/Neu-Ulm bildet
seit 2022 eine Plattform für den Austausch zwischen LGBTQIA+-Community,
vertreten durch Selbstorganisationen, der Stadtverwaltung und weitere Stellen,
die im professionellen Rahmen mit queeren Menschen arbeiten. Fabian Girschick,
Sprecher des Netzwerks, fasst die Bedeutung des Gesetzes für queere Menschen
wie folgt: „Das Selbstbestimmungsgesetz bringt wichtige Fortschritte für viele
trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, indem es den Zugang zur Änderung von
Geschlechtseintrag und Vornamen vereinfacht und so den Weg zu mehr
Selbstbestimmung ebnet. Trotz dieser positiven Schritte wurden einige
Erwartungen nicht erfüllt: Die vorgeschriebene Drei-Monats-Frist vor der
Erklärung beim Standesamt wird als unnötig angesehen, da sich die betroffenen
Personen in ihrer Entscheidung meist sehr sicher sind. Zudem herrscht bei
einigen Standesämtern noch Unsicherheit über die Umsetzung des Gesetzes; manche
setzen sogar unnötig strenge Vorgaben, die den Prozess erschweren. Dennoch
markiert das Gesetz einen bedeutsamen Wandel. Es muss jedoch noch viel getan
werden, um echte Selbstbestimmung zu ermöglichen. Das Queerpolitische Netzwerk
Ulm/Neu-Ulm freut sich, diesen Weg aktiv zu unterstützen."
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular sind
auf der Homepage des Standesamts zu finden.
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