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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz

Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

veröffentlicht 31.10.2024

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) tritt am 1. November 2024 in Kraft. Die Geschlechtseinträge weiblich, männlich, divers oder ohne Eintragung können ab dann frei gewählt werden. Bereits im April hat der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschiedet.
Die Anmeldung der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist ab 1. August möglich, die nötigen Dokumente dazu sind in Ulm auch digital abrufbar. Die Erklärung nach dem SBGG ist dann ab 1. November zulässig und soll bei dem Standesamt persönlich abgegeben werden, bei dem die Anmeldung erfolgte.

Ulms Oberbürgermeister Martin Ansbacher begrüßt die Gesetzesnovelle: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird das Transsexuellen‐Gesetz abgelöst. Trans‐ und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen wird es so erleichtert, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen zu ändern. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zum Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung, wie es das Grundgesetz vorsieht und schützt."
Die Anmeldung der Erklärung muss schriftlich per Post drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt Ulm abgegeben werden. Die neuen Vornamen müssen der neuen Geschlechtsangabe entsprechen. Vor Ablauf eines Jahres nach Abgabe der Erklärung können der Geschlechtseintrag und die Vornamen dann nicht mehr geändert werden.
Wirksam wird die Erklärung bei dem Standesamt, das den Geburtseintrag der Person führt. Fehlt ein Geburtseintrag, ist das Standesamt des Eheregisters zuständig. Ist kein deutsches Personenstandsregister vorhanden, nimmt das Standesamt derjenigen Kommune, in dem der aktuelle Wohnsitz gemeldet ist, die Erklärung entgegen.
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch dann eine Bescheinigung über die Erklärung oder eine neue Geburts‐ und/oder Eheurkunde aus.

Die Leiterin des Standesamts Ulm Martina Stürner beurteilt die bisherige Umsetzung als problemlos: "Bislang machen wir gute Erfahrungen mit dem Prozess der Anmeldungen der Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz. Somit blicken wir auch auf die Umsetzung der Erklärungen ab November mit Zuversicht."

Das Queerpolitische Netzwerk Ulm/Neu-Ulm bildet seit 2022 eine Plattform für den Austausch zwischen LGBTQIA+-Community, vertreten durch Selbstorganisationen, der Stadtverwaltung und weitere Stellen, die im professionellen Rahmen mit queeren Menschen arbeiten. Fabian Girschick, Sprecher des Netzwerks, fasst die Bedeutung des Gesetzes für queere Menschen wie folgt: „Das Selbstbestimmungsgesetz bringt wichtige Fortschritte für viele trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, indem es den Zugang zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen vereinfacht und so den Weg zu mehr Selbstbestimmung ebnet. Trotz dieser positiven Schritte wurden einige Erwartungen nicht erfüllt: Die vorgeschriebene Drei-Monats-Frist vor der Erklärung beim Standesamt wird als unnötig angesehen, da sich die betroffenen Personen in ihrer Entscheidung meist sehr sicher sind. Zudem herrscht bei einigen Standesämtern noch Unsicherheit über die Umsetzung des Gesetzes; manche setzen sogar unnötig strenge Vorgaben, die den Prozess erschweren. Dennoch markiert das Gesetz einen bedeutsamen Wandel. Es muss jedoch noch viel getan werden, um echte Selbstbestimmung zu ermöglichen. Das Queerpolitische Netzwerk Ulm/Neu-Ulm freut sich, diesen Weg aktiv zu unterstützen."

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular sind auf der Homepage des Standesamts zu finden.

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