Selbstbestimmungsgesetz
Am 01. November 2024 tritt das Gesetz für die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Alle weitere Infos, Formulare und Kontaktadressen beim Standesamt.
Am 01. November 2024 tritt das Gesetz für die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Alle weitere Infos, Formulare und Kontaktadressen beim Standesamt.