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Selbstbestimmungsgesetz

Gender Queer Symbol

© Standesamt Ulm

Am 01. November 2024 tritt das Gesetz für die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Alle weitere Infos, Formulare und Kontaktadressen beim Standesamt.

Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz