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Dolmetscherkosten werden übernommen

Mit dem vom Landtag am 18.12.2024 verabschiedeten Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und
2026 ist eine Erhöhung der Verbändeförderung beschlossen worden, die auch den
Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg (LVGL BW) betrifft.
Davon stehen 92 000 Euro im Jahr 2025 und 94 500 Euro im Jahr 2026 zur Finanzierung
von Gebärdensprachdolmetscherkosten und sonstigen Kommunikationshilfen anlässlich von
Elternabenden und Eltern-Lehrer Gesprächen in Schulen und von Elternabenden und
Eltern-Erzieher-Gesprächen in Kindertageseinrichtungen für hör- und sprachbehinderte
Eltern nicht hör- und sprachbehinderter Kinder zur Verfügung.
Insofern können nun auch Gebärdensprachdolmetscherkosten und sonstige
Kommunikationshilfen für Elternabende und Eltern-Erzieher/innen-Gespräche an Kitas in den
Haushaltsjahren 2025 und 2026 vom LVGL BW erstattet werden.
Die Anträge auf Kostenübernahme erfolgt über das digitale Formular, dieses Formular finden
Sie auf der Homepage des Landesverbandes der Gehörlosen Baden-Württemberg.
https://www.lv-gl-bw.de/dolmetscher-bestellen-fuer-die-schule/
Evtl. Fragen sind bitte direkt an Frau Sonja Fertig zu richten.
E-Mail: dolmetschervermittlung@lv-gl-bw.de / mobil: 0176 66685821