30 Jahre Artikel 3 Grundgesetz
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
Seit dem 15. November 1994 steht der Satz als Ergänzung in Artikel drei des Grundgesetzes. Doch der Weg dahin war ein langer, und so ist dieses Datum ein Grund zum Feiern.
Es bleibt noch viel zu tun, um wirklich Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Oliver Arnold, der Inklusionsbeauftragte der Stadt Ulm betont: „die Verankerung im Grundgesetz war ein wichtiger Schritt und seither hat sich vieles zum Positiven entwickelt. Der Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft ist trotzdem noch lange nicht zu Ende und wir werden an der Erreichung dieses Ziels mit aller Kraft weiter arbeiten“.
Besonders positiv ist die Entwicklung, dass immer mehr Betroffenenvertreter*innen ihre Sicht der Dinge einbringen und die Stadt Ulm somit voranzubringen helfen.