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Welche Diskriminierungsmerkmale gibt es?

Auf dem Bild/ auf der Grafik sind in die Luft erhobene Hände (zu Fäusten geballt) unterschiedlicher Farbe zu sehen. Einige halten ein Schild mit der Aufschrift Stopp in englisch und Großbuchstaben in die Luft

© Stadt Ulm Sachgebiet Chancengerechtigkeit und Vielfalt

Gleichbehandlung ist ein Menschenrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Ferner schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seit 2006 Menschen mit bestimmten Merkmalen vor Diskriminierung. Eine Benachteiligung ist verboten, aufgrund eines oder mehr anerkannten Merkmalen.

Durch das AGG geschützte Merkmale:

  • Diskriminierung aufgrund der Ethnie
    • Rassismus
  • Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung
    • Antimuslimischer Rassismus
    • Antisemitismus
    • Antiziganismus
  • Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung   
    • Ableismus (auch Behindertenfeindlichkeit genannt)
  • Diskriminierung aufgrund des Alters
    • Ageism (auch Altersfeindlichkeit oder Altersdiskriminierung genannt)
    • Adultismus
  • Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität und/ oder des Geschlechts
    • Sexismus
    • Queerfeindlichkeit auch LSBTQIA+-Feindlichkeit

Nicht durch das AGG geschützte Merkmale:

  • Diskriminierung aufgrund des Aussehens/ von körperlichen Merkmalen
    • Body Shaming
    • Lookism
  • Diskriminierung aufgrund des sozialen Status
    • Klassismus