Welche Diskriminierungsmerkmale gibt es?

© Stadt Ulm Sachgebiet Chancengerechtigkeit und Vielfalt
Gleichbehandlung ist ein Menschenrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Ferner schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seit 2006 Menschen mit bestimmten Merkmalen vor Diskriminierung. Eine Benachteiligung ist verboten, aufgrund eines oder mehr anerkannten Merkmalen.
Durch das AGG geschützte Merkmale:
- Diskriminierung aufgrund der Ethnie
- Rassismus
- Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung
- Antimuslimischer Rassismus
- Antisemitismus
- Antiziganismus
- Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung
- Ableismus (auch Behindertenfeindlichkeit genannt)
- Diskriminierung aufgrund des Alters
- Ageism (auch Altersfeindlichkeit oder Altersdiskriminierung genannt)
- Adultismus
- Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität und/ oder des Geschlechts
- Sexismus
- Queerfeindlichkeit auch LSBTQIA+-Feindlichkeit
Nicht durch das AGG geschützte Merkmale:
- Diskriminierung aufgrund des Aussehens/ von körperlichen Merkmalen
- Body Shaming
- Lookism
- Diskriminierung aufgrund des sozialen Status
- Klassismus