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Internationaler Dolmetscherdienst Ulm (IDU)

Im Internationalen Dolmetscherdienst Ulm (IDU) unterstützen Dolmetscherinnen und Dolmetscher durch Sprach- und Kulturmittlung bei der Verständigung in Beratungsgesprächen. Die Dolmetschenden übersetzen die Gesprächsinhalte und vermitteln zugleich Hintergrundinformationen über kulturelle Besonderheiten. Sie bauen die Sprachbarrieren ab und tragen zur Chancengerechtigkeit in Ulm bei.

Wann wird der IDU-Dolmetscherdienst eingesetzt?
 
Ja - hier wird der IDU tätig:

- Beratungsgespräche
- Einrichtungen im Stadtgebiet Ulm: soziale und andere Institutionen
Kindertageseinrichtungen, Schulen, Behörden, sozialer Dienst etc

Nein - hier wird der IDU NICHT tätig:

keine Anfragen von Privatpersonen
- keine schriftlichen Übersetzungen
- keine Gespräche mit medizinischen oder juristischen Fragen
- keine Gespräche mit wesentlichen finanziellen/wirtschaftlichen Konsequenzen 
- keine Gespräche außerhalb Ulms

Wir empfehlen, in diesen Fällen Berufsdolmetscherinnen und Berufsdolmetscher anzufragen.
Professionelle Dolmetscherinnen und Dolmetscher finden Sie z.B. über folgende Internetseiten www.bdue.dewww.vvu-bw.de und www.justiz-dolmetscher.de.
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Kosten

Für ihren Einsatz erhalten die IDU-Dolmetscherinnen und Dolmetscher eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro pro 60 Min (inkl. Fahrtkosten) im Rahmen der sog. Ehrenamtspauschale. Bei Nicht-Erscheinen des/der Klient*in werden pauschal 7,50 Euro (30 Min.) in Rechnung gestellt.
Für städtische Einsatzstellen übernimmt die Stadt Ulm die für den Einsatz anfallenden Kosten. Nicht städtischen Einsatzstellen wird der Einsatz durch die Kontaktstelle IDU in Rechnung gestellt. Ausgenommen davon sind alle Schulen und Kindertagesstätten.
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Wer kann den IDU-Dolmetscherdienst nutzen?

Sie sind eine Einrichtung im Stadtgebiet Ulm und benötigen Dolmetschende für Beratungsgespräche? Dann bewerben Sie sich als Einsatzstelle: Internationaler Dolmetscherdienst - Bewerbung als Einsatzstelle.
Nach der abgeschlossenen Registrierung erhalten Sie den Zugang zur Liste mit den Kontaktdaten der Dolmetschenden und können sie direkt anfragen. Nur registrierte Einsatzstellen dürfen IDU -Dolmetscherinnen und -Dolmetscher einsetzen. Für private Anfragen wenden Sie sich bitte an professionelle Dolmetscherinnen und Dolmetscher.

Eine Abbildung wie die Dolmetscher und Dolmetscherinnen vorgehen

© Stadt Ulm - IDU

Ihre Arbeit ist wichtig und Sie leisten im Ehrenamt einen Beitrag für eine bessere sprachliche und kulturelle Verständigung in der Stadt Ulm. Dafür ein herzliches Dankeschön!

Falls Sie bereits im Internationalen Dolmetscherdienst Ulm aufgenommen sind, kann Sie die Einsatzstelle direkt anrufen und einen Termin vereinbaren. Der Einsatz kann entweder direkt bei der Einsatzstelle vor Ort oder per Telefon bzw. als Videoschaltung stattfinden. Bitte sprechen Sie den Einsatzmodus direkt mit der Einsatzstelle ab.

Falls Sie sich als Dolmetscher/in im Internationalen Dolmetscherdienst Ulm bewerben wollen, klicken Sie auf diesen Link: Bewerbung als ehrenamtliche/r Dolmetscher/in in Ulm.

Um erfolgreich dolmetschen zu können, müssen Sie Ihre Muttersprache sehr gut beherrschen und fundierte Deutschkenntnisse vorweisen (idealerweise mind. auf dem Sprachniveau C1 entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).

 

Vor der Aufnahme im IDU findet eine Einführungsqualifizierung statt.

Checkliste IDU-Dolmetschendeneinsatz für Einsatzstellen

I. Voraussetzungen

Nur registrierte Einsatzstellen dürfen IDU-Dolmetscherinnen und Dolmetscher einsetzen.
Bewerben Sie sich hier als Einsatzstelle: Internationaler Dolmetscherdienst - Bewerbung als Einsatzstelle.
Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie den Zugang zur Liste mit den Kontaktdaten der Dolmetschenden und können sie direkt anfragen.
Teilen Sie uns Änderungen mit: Internationaler Dolmetscherdienst - Änderungsmitteilung: Daten zu/r Einsatzstelle

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II. Vor dem Termin

1. Prüfen, ob der IDU in Ihrem Fall tätig wird:

Ja - hier wird der IDU tätig:
- Beratungsgespräche
- Einrichtungen im Stadtgebiet Ulm: soziale und andere Institutionen, 
- Kindertageseinrichtungen, Schulen, Behörden, sozialer Dienst etc.

Nein - hier wird der IDU NICHT tätig
- keine Anfragen von Privatpersonen
- keine schriftlichen Übersetzungen
- keine Gespräche mit medizinischen oder juristischen Fragen
- keine Gespräche mit wesentlichen finanziellen/wirtschaftlichen Konsequenzen
- keine Gespräche außerhalb Ulms.

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2. Gewünschte Sprache klären!
Bitte klären Sie im Vorfeld die Muttersprache der Klientin bzw. des Klienten genau ab. Die Staatsangehörigkeit ist nicht immer identisch mit der Sprache der Klientin bzw. des Klienten. 

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3. Kontakt mit dem/der Dolmetscher*in aufnehmen
Wählen Sie eine/n Dolmetscher*in aus der Liste aus und nehmen Sie Kontakt zu ihr/ihm auf. Achten Sie auf einen passgenauen Einsatz: handelt es sich um ein Gespräch, bei dem eher eine Frau/ein Mann dolmetschen sollte? Gibt es sonstige Punkte zu beachten für einen gelungenen Einsatz, z.B. Barrierefreiheit, religiöse/kulturelle/individuelle Besonderheiten?

Planen Sie ausreichend Vorlauf ein für die Terminvereinbarung, i.d.R. mind. 1 Woche. Die Dolmetschenden sind Ehrenamtliche und haben nicht immer Zeit.

Wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle IDU, falls die Kontaktaufnahme nach mehrmaligem Versuch nicht möglich ist oder falls sich Kontaktdaten geändert haben. 

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4. Vorgespräch mit dem/der Dolmetscher*in führen
Während der telefonischen Kontaktaufnahme findet ein Vorgespräch statt. Das Vorgespräch ist wichtig, damit der/die Dolmetscher*in sich auf den Termin vorbereiten kann. Dabei werden folgende Einzelheiten geklärt:

Wann - Wo - Wie lange ist der Einsatz?
Bitte den konkreten Treffpunkt genau angeben, damit der/die Dolmetschende nicht unnötig suchen muss, also: Stockwerk, Zimmernummer etc.. Bei Einsätzen in Privatwohnungen einen Treffpunkt vor dem Haus vereinbaren und zusammen reingehen. Wichtig: Die Einsätze dürfen nur im Stadtgebiet Ulm stattfinden. Ggfs. auf Barrierefreiheit achten.

Für welchen Anlass benötigen Sie den/die Dolmetscher*in?

Wie ist der Name der Klientin bzw. des Klienten?
Wichtig: Dolmetscher*in und Klient*in sollten sich persönlich nicht kennen oder miteinander verwandt sein. Alle IDU-Dolmetscher*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ggfs. zu Beginn des Termins schriftlich das Einverständnis des Klienten/der Klientin mit dem Dolmetschendeneinsatz einholen.

Welche weiteren Personen nehmen am Beratungsgespräch teil?

Was ist sonst zu beachten?
z.B.: Konfliktgespräch, Gesprächs-Setting bei mehr als drei Beteiligten, Einsatz in einer Privatwohnung, Folgetermin mit Dolmetschendenwechsel etc.

Schriftlich bestätigen
Wir empfehlen, den Termin dem/der Dolmetschenden schriftlich zu bestätigen mit folgenden Angaben: Zeit, konkreter Ort, Ansprechpartnerin und telefonischer Kontakt der Einsatzstelle.

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5. Abrechnungsbogen vorbereiten
Füllen Sie bitte für jeden Einsatz das Abrechnungsformular aus: Internationaler Dolmetscherdienst - Abrechnung Einsatz bei der Stadt Ulm 
Da Sie am Ende des Termins die Unterschrift des/der Dolmetschenden benötigen, bitte schon vor dem Termin vorbereiten.

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III. Beim Termin
Für eine optimale Gesprächsführung und Verständigung:
- nach 2-3 kurzen Sätzen wird gedolmetscht
- Einfache Sprache
- Fachausdrücke selber erklären/umschreiben
- Blickkontakt mit dem Klienten/der Klientin halten
- Alles Gesprochene wird gedolmetscht

Hilfreiche Tipps für Einsatzstellen finden Sie hier: IDU: Tipps für Einsatzstellen (0,17 MB, pdf)

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IV. Am Ende des Termins/Nachgespräch

Abrechnungsbogen unterschreiben (Dolmetscher*in + Einsatzstelle!) und abschicken
Bitte füllen Sie für jeden Einsatz das Formular aus: Internationaler Dolmetscherdienst - Abrechnung Einsatz bei der Stadt Ulm
Mit je einer Originalunterschrift Dolmetschende*r und Einsatzstelle im Original postalisch an:
Stadt Ulm / Kontaktstelle IDU / Schaffnerstr. 17 / 89073 Ulm.
Kopie für Dolmetscher*in.
Bei den Einsätzen am Telefon oder per Videoschaltung unterschreibt nur die Einsatzstelle.

Bitte max. 2 Wochen nach dem Einsatz.
Die Kontaktstelle IDU überweist die Aufwandsentschädigung auf Grundlage der Abrechnungen  an die Dolmetschenden. Daher benötigen wir für alle Einsätze den Abrechnungsbogen!
Werden Abrechnungsbögen wiederholt zu spät an die Kontaktstelle IDU geschickt und die Abrechnung dadurch verzögert, kann der Zugang zur IDU-Dolmetschendenliste entzogen werden.

Abgerechnet wird anteilig jeweils die angefangene halbe Stunde.
Bsp.:    Gespräch 10.00 - 10.20 Uhr - Abrechnung 30 min =  7,50 €
            Gespräch 10.00 - 10.40 Uhr - Abrechnung 60 min = 15,00 €
            Gespräch 10.00 - 11.15 Uhr - Abrechnung 90 min = 22,50 €

Der Termin wird pauschal mit 7,50 € (= 30 Min.) vergütet, wenn der/die Dolmetscher*in anwesend ist, der/die Klient*in aber nicht kommt. Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Für städtische Einsatzstellen, (alle) Schulen und (alle) Kindertagesstätten werden die Kosten von der Geschäftsstelle IDU der Stadt Ulm übernommen. Nicht-städtischen Einrichtungen wird der Einsatz mit 15 Euro/ 60 Min turnusmäßig in Rechnung gestellt.

Nachgespräch mit Dolmetscher*in
- Wie lief das Gespräch? Feedback und konstruktive Kritik
- Wie war die Verständigung?
- Evtl. Fragen zum kulturellen oder regionalen Hintergrund klären
- Bei belastenden Gesprächen: Befinden des/der Dolmetschenden, ggfs. Emotionen und Belastungen abbauen, entlasten

Rückmeldungen zum Dolmetschendeneinsatz
Damit wir den IDU-Dolmetscherdienst stetig verbessern und optimieren können, freuen wir uns über Ihre Rückmeldungen und Anregungen per Mail an dolmetscher@ulm.de

Die Liste mit den Kontaktdaten der Dolmetschenden ist passwortgeschützt. Zugang zu der Liste erhalten Sie nach der Registrierung durch die Kontaktstelle IDU.

Dolmetschendenpool des Internationalen Dolmetscherdienstes