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Gesundheit

Im Falle einer Erkrankung wird zunächst ein Allgemeinarzt bzw. eine Allgemeinärztin aufgesucht. Entscheiden Sie sich am besten schon vor einer Erkrankung für einen Allgemeinarzt bzw. Allgemeinärztin. Nach einer Untersuchung überweist der Allgemeinarzt bzw. die Allgemeinärztin, wenn nötig, zu den jeweiligen Fachärzten. Das Krankenhaus wird erst bei einem Notfall, nachts, am Wochenende oder wenn der Allgemeinarzt bzw. die Allgemeinärztin nicht zu erreichen ist, aufgesucht. Bei jedem Arztbesuch muss die Versichertenkarte vorgelegt werden. Achten Sie darauf, dass der Arzt/die Ärztin auch gesetzlich versicherte Personen behandelt. 

Medikamente, die der Arzt/die Ärztin verschreibt, sind in einer Apotheke erhältlich. Dabei beträgt die Zuzahlung für die verschriebenen Medikamente in der Regel 5 bis 10 Euro.

Weiter Informationen über Arztpraxen, Krankenhäuser und Notrufnummern finden sie hier:

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