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Blindenhilfe

Leistungen
Landesblindenhilfe nach dem Landesblindenhilfegesetz Baden-Württemberg erhalten Personen,

  • die auf beiden Augen vollständig erblindet sind oder
  • deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1 /50 beträgt oder
  • bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleichzuachtende, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen.

Die Voraussetzungen müssen im Rahmen des Antrags durch ein augenfachärztliches Gutachten bzw. durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal "BL" vom Antragsteller nachgewiesen werden.

Landesblindenhilfe wird einkommens- und vermögensunabhängig zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt.

Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten Personen,

  • die auf beiden Augen vollständig erblindet sind oder
  • deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein 1/50 beträgt oder
  • bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleichzuachtende, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen.

Die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, die aufstockend neben der Landesblindenhilfe gewährt werden kann, ist jedoch einkommens- und vermögensabhängig.

Weitere Informationen

Sehbehindertenselbsthilfe für Menschen mit Netzhautdegenerationen Pro Retina e.V.
Dr. Peter Schroeder
Tel. 07392/93093
schroeder.laupheim@gmail.de

Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
Frau Blessing-Glenk
Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
Fritz-Elsas-Straße 38
70174 Stuttgart
Tel. 0711/21060-0
Fax: 0711/21060-99
sozab@bsv-wuerttemberg.de
www.bsv-wuerttemberg.de

Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss des Blinden- und Sehbehindertenverbandes
Gertrud Vaas
Sandstr. 22
Tel. 0731/ 92700737
alb-donau-riss@bsv-wuerttemberg.de

Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig
Gustav-Adolf-Str. 7
04105 Leipzig
Tel. 0341/7113-0
Fax 0341/7113-125
info@dzb.de
www.dzb.de

Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V.
Am Schlag 2a
35037 Marburg
Tel. 06421/606315
Fax 06421/606316
info@medibus.info
www.medibus.info

Hier können sämtliche Bücher, die in Blindenschrift in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ausleihbar erhältlich sind, nach verschiedenen Kriterien abgefragt werden. Seit dem 01.01.2010 können Bücher auf Tonträgern nur im sogenannten DAISY-Format entliehen werden.


Allgemeine Informationen

Zahlreiche Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen, beispielsweise Hörbüchereien, Postleitzahlen, Blindenverbände finden Sie auch unter www.pinnwand-online.de.


Angebote in Ulm

Duft- und Tastgarten für blinde und sehbehinderte Menschen

Stadtführung für blinde und sehbehinderte Menschen

Stadt zum Anfassen
Zwei Modelle zum Ertasten der Stadt Ulm für Blinde und Sehbehinderte stehen im Stadthaus Ulm.