Die Mütter des Grundgesetzes
Ausstellung im Frühjahr 2019 in Ulm!

© Erna Wagner-Hehmke, Stiftung Haus der Geschichte der BRD, Bonn
"Frauen und Männer sind gleichberechtigt" - so
lautet Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dass es die Gleichberechtigung ins Grundgesetz geschafft hat,
war nicht selbstverständlich. Wir verdanken es letztendlich dem Engagement von
vier Frauen, die neben 61 Männern im Parlamentarischen Rat und nach heftigen
Diskussionen, dafür kämpften, dass diese Formulierung in das Gesetz 1949 aufgenommen
wurde.
Gezeigt werden bei der Ausstellung "Mütter des Grundgesetzes" Lebensbilder der Politikerinnen Frieda Nadig,
Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie haben als Mitglieder des
Parlamentarischen Rates wesentlich zum Entstehen des Grundgesetzes und zu der
verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beigetragen.
Das Frauenbüro zeigt die Ausstellung "Mütter des
Grundgesetzes" vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und
Jugend im Rahmen der Veranstaltungen zum Jubiläum 100 Jahre Wahlrecht für Frauen in
Deutschland. Ergänzt werden die 15 Tafeln durch Portraits von engagierten
Ulmerinnen, die hier vor Ort für die Gleichberechtigung und politische
Beteiligung von Frauen kämpften. Die Portraits der Ulmer Frauen stammen aus der
Ausstellung "Ulmer Frauenwege im 20. Jahrhundert" des Ökumenischen
Arbeitskreises Frauen.
Die Ausstellung ist vom 27. Februar 2019 bis 7. April 2019
in der Sparkasse Neue Mitte, zu sehen.
Eröffnung der Ausstellung mit Vortrag "Der lange Weg zur Gleichberechtigung" von Dr. Marie-Kristin Haulke am Mittwoch, 27. Februar, um 18.30 Uhr in der Sparkasse Neue Mitte.