Integrationsamt
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Integrationsamt
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart
Tel. 0711/6375-0
Fax 0711/6375-108
info@kvjs.de
www.kvjs.de
Die Aufgaben der Integrationsämter sind festgelegt
im Schwerbehindertenrecht, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, Teil 2
Schwerbehindertenrecht.
Die Integrationsämter sind zuständig für:
- die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
- den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam
Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden sowie mit dem betrieblichen Integrationsteam. Sie verstehen sich als Ratgeber und Partner.