Navigation und Service

Springe direkt zu:

Integrationsamt

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Integrationsamt
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart
Tel. 0711/6375-0
Fax 0711/6375-108
info@kvjs.de
www.kvjs.de

Die Aufgaben der Integrationsämter sind festgelegt im Schwerbehindertenrecht, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, Teil 2 Schwerbehindertenrecht.
Die Integrationsämter sind zuständig für:

  • die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
  • den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
  • Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam

Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden sowie mit dem betrieblichen Integrationsteam. Sie verstehen sich als Ratgeber und Partner.