Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung in einer vollstationären Einrichtung. Die Pflegekasse erstattet gemäß § 42 Sozialgesetzbuch Elftes Buch hierfür die Kosten für maximal 28 Tage und maximal 1.510,00 EUR (seit 01.01.2010) pro Kalenderjahr. Sind die Leistungen der Pflegekasse ausgeschöpft, können ergänzende Leistungen der Sozialhilfe in Betracht kommen, die in der Regel einkommens- und vermögensabhängig gewährt werden.
Kurzzeitpflege kann zusätzlich zur Verhinderungspflege und den zusätzlichen Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.
Kurzzeitpflege für behinderte Kinder und junge
Menschen kann beispielsweise im Aufschnaufhaus in Ulm oder bei den
Heggbacher Einrichtungen in Ingerkingen in Anspruch genommen werden. Bei
Bedarf bietet der Tannenhof Ulm Kurzzeitpflege für erwachsene Menschen
mit Behinderung. Nähere Infos hierzu unter: Aufschnaufhaus, Heggbacher Einrichtungen und Eingliederungshilfe.
Ausführliche Informationen zum Thema Verhinderungspflege finden Sie auch hier: Verhinderungspflege
Ausführliche Informationen zum Thema Zusätzliche Betreuungsleistungen finden Sie auch hier: Zusätzliche Betreuungsleistungen