Persönliches Budget
Leistungen der Eingliederungshilfe können auf Antrag als Persönliches Budget gewährt werden. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.
Der Leistungsempfänger erhält statt einer Sachleistung eine
monatliche Geldleistung, mit der er sich in eigener Verantwortung die
benötigten Leistungen selbst "einkaufen" kann.
Die Höhe des Persönlichen Budgets wird im Einzelfall festgelegt
und deckt den individuellen Hilfebedarf. Dies geschieht im Rahmen des
Fallmanagements, das seitens der Stadt Ulm zusammen mit den Betroffenen
durchgeführt wird.
Das Persönliche Budget stellt somit keinen neuen Leistungstyp in
der Eingliederungshilfe dar, sondern lediglich eine neue Form der
Leistungsgewährung.
Budgetfähig sind Leistungen, die sich auf alltägliche und
regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen. Im Einzelnen sind dies
Assistenz, pädagogische Förderung, Beratung und Begleitung in folgenden
Bereichen:
- Wohnen
- Selbstversorgung und Haushaltsführung
- Bildung, Arbeit, tagesstrukturierende Angebote
- Kommunikation
- Freizeit
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Mobilität
- und anderen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Eine Beratung erfolgt durch das Fallmanagement der Stadt Ulm oder durch einen Dritten. Bei einer Beratung durch einen Dritten sind daraus entstehende Aufwendungen aus den Mitteln des Persönlichen Budgets zu erbringen. Das gilt auch für eine Budgetassistenz.
Leistungen können auch als trägerübergreifendes Budget gewährt werden. In diesem Fall kann das Budget neben Leistungen der Eingliederungshilfe auch Leistungen der Hilfe zur Pflege und Leistungen von anderen Rehabilitationsträgern beinhalten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Fallmanagement der Stadt Ulm.
Weitere Beratung erhalten Sie auch von der Lebenshilfe Ulm