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Persönliches Budget

Leistungen der Eingliederungshilfe können auf Antrag als Persönliches Budget gewährt werden. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.
Der Leistungsempfänger erhält statt einer Sachleistung eine monatliche Geldleistung, mit der er sich in eigener Verantwortung die benötigten Leistungen selbst "einkaufen" kann.

Die Höhe des Persönlichen Budgets wird im Einzelfall festgelegt und deckt den individuellen Hilfebedarf. Dies geschieht im Rahmen des Fallmanagements, das seitens der Stadt Ulm zusammen mit den Betroffenen durchgeführt wird.

Das Persönliche Budget stellt somit keinen neuen Leistungstyp in der Eingliederungshilfe dar, sondern lediglich eine neue Form der Leistungsgewährung.
Budgetfähig sind Leistungen, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen. Im Einzelnen sind dies Assistenz, pädagogische Förderung, Beratung und Begleitung in folgenden Bereichen:

  • Wohnen
  • Selbstversorgung und Haushaltsführung
  • Bildung, Arbeit, tagesstrukturierende Angebote
  • Kommunikation
  • Freizeit
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
  • Mobilität
  • und anderen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Eine Beratung erfolgt durch das Fallmanagement der Stadt Ulm oder durch einen Dritten. Bei einer Beratung durch einen Dritten sind daraus entstehende Aufwendungen aus den Mitteln des Persönlichen Budgets zu erbringen. Das gilt auch für eine Budgetassistenz.

Leistungen können auch als trägerübergreifendes Budget gewährt werden. In diesem Fall kann das Budget neben Leistungen der Eingliederungshilfe auch Leistungen der Hilfe zur Pflege und Leistungen von anderen Rehabilitationsträgern beinhalten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Fallmanagement der Stadt Ulm.

Weitere Beratung erhalten Sie auch von Frau Pfisterer von der Lebenshilfe Ulm, Tel. 0731/92268-197, beratung@ldhi.de