Teilhabeplan
Im Juni 2007 gaben der Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm den Start frei für eine gemeinsame Behindertenplanung. Jetzt liegt der ausführliche Teilhabeplan vor. Mit diesem kreisübergreifenden Sozialplan für Menschen mit Behinderung übernehmen Ulm und der Alb-Donau-Kreis eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg. Das Projekt des Teilhabeplans baut auf einem vielfältigen regionalen Netz an Hilfen und Einrichtungen für Behinderte auf der Basis einer engen Zusammenarbeit zwischen Stadt- und Landkreis auf. Auf dieser Grundlage sollen im Alb-Donau-Kreis und in Ulm Schritt für Schritt konkrete Ergebnisse entwickelt werden, die den Menschen mit Behinderung wohnortnah zu Gute kommen und weiterhelfen.
Mit der Erstauflage des gemeinsamen Teilhabeplans im
Jahr 2008 haben die Stadt Ulm und der Alb-Donau-Kreis wichtige
Entscheidungsgrundlagen für die Weiterentwicklung von wohnortnahen und
bedarfsgerechten Angeboten der Behindertenhilfe getroffen.
Bis dato wurden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt
und damit verbunden zum Teil elementare Änderungen der
Versorgungslandschaft für Menschen mit Behinderungen vollzogen.
Aufgrund dieser Veränderungen war es notwendig, die Teilhabeplanung aus dem Jahr 2008 fortzuschreiben.
Das grundsätzliche Ziel der Fortschreibung der
Teilhabeplanung ist die erneute Analyse und Bewertung der Angebote für
Menschen mit wesentlicher Behinderung und die Formulierung von
Handlungsempfehlungen. Dieses Werk ist die Grundlage für künftige
sozialplanerische Entscheidungen der Verwaltung. Auf Basis empirischer
Daten sollen die Versorgungsstruktur und das Leistungssystem der
Eingliederungshilfe entsprechend der Bedürfnisse der Menschen mit
Behinderung weiterentwickelt und angepasst werden.
Hierbei soll der Wunsch nach einer selbstständigen Lebensführung und die Teilhabe an der Gesellschaft Berücksichtigung finden.
Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit mit der
Teilhabeplanung über die Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit
wesentlicher Behinderung informiert werden.
Mit dieser Fortschreibung wird die Veränderung seit
der Erstauflage vor allem im Wohnen und der Beschäftigungssituation für
Menschen mit Behinderung sichtbar. Hier konnten im Alb-Donau-Kreis in
den Raumschaften Laichingen und Langenau neue Angebote erschlossen
werden.
Für die Stadt Ulm wird klar ersichtlich, dass die
vorhandenen Angebote im stationären und teilstationären Bereich
langfristig ausreichend sein werden.
Es sind vielmehr die strukturellen
Rahmenbedingungen, die in vielerlei Hinsicht noch weiter gestärkt und
ausgebaut werden müssen. Dies betrifft mehrere Handlungsebenen:
Der Inklusionsgedanke geht davon aus, dass sich der
Lebensbereich den Menschen öffnet. Ein inklusiver Lebensbereich muss so
ausgestaltet sein, dass auch Menschen mit Behinderungen ihn
„unbehindert“ nutzen können. Ausgehend von dem daraus folgenden
Grundsatz: so viel Normalität wie möglich, ist bei der Weiterentwicklung
der Eingliederungshilfe zunächst das vorhandene (Regel-) System
einzubinden, bevor darüber hinaus weitere besondere
Unterstützungsleistungen zur Sicherung der Teilhabe geschaffen werden.
Inklusives Denken muss zum Selbstverständnis des Verwaltungshandelns werden.
Das erfordert eine stetige Vernetzung und
Kooperation auch solcher kommunaler Planungsbereiche, die nicht bei der
Sozialverwaltung verortet sind, jedoch maßgeblich einen Beitrag zur
Inklusion leisten (z.B. Bau-, Bildungs-, Kulturplanung).
Die Entwicklung personenzentrierter Unterstützung erfordert:
- die konsequente Öffnung des Gemeinwesens und die Nutzbarmachung der kommunalen Infrastruktur, nicht den weiteren Ausbau hoch spezialisierter Sonderdienste
- den Aufbau und die Aufrechterhaltung sozialer Netze und die Einbeziehung von Bürger/-innen in die Unterstützung von Menschen mit Behinderung
- die systematische Entwicklung und Pflege bürgerschaftlichen Engagements
- die konsequente Beteiligung von Menschen mit Behinderung