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Teilhabeplan

Im Juni 2007 gaben der Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm den Start frei für eine gemeinsame Behindertenplanung. Jetzt liegt der ausführliche Teilhabeplan vor. Mit diesem kreisübergreifenden Sozialplan für Menschen mit Behinderung übernehmen Ulm und der Alb-Donau-Kreis eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg. Das Projekt des Teilhabeplans baut auf einem vielfältigen regionalen Netz an Hilfen und Einrichtungen für Behinderte auf der Basis einer engen Zusammenarbeit zwischen Stadt- und Landkreis auf. Auf dieser Grundlage sollen im Alb-Donau-Kreis und in Ulm Schritt für Schritt konkrete Ergebnisse entwickelt werden, die den Menschen mit Behinderung wohnortnah zu Gute kommen und weiterhelfen.

Mit der Erstauflage des gemeinsamen Teilhabeplans im Jahr 2008 haben die Stadt Ulm und der Alb-Donau-Kreis wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Weiterentwicklung von wohnortnahen und bedarfsgerechten Angeboten der Behindertenhilfe getroffen.
Bis dato wurden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt und damit verbunden zum Teil elementare Änderungen der Versorgungslandschaft für Menschen mit Behinderungen vollzogen.
Aufgrund dieser Veränderungen war es notwendig, die Teilhabeplanung aus dem Jahr 2008 fortzuschreiben.
Das grundsätzliche Ziel der Fortschreibung der Teilhabeplanung ist die erneute Analyse und Bewertung der Angebote für Menschen mit wesentlicher Behinderung und die Formulierung von Handlungsempfehlungen. Dieses Werk ist die Grundlage für künftige sozialplanerische Entscheidungen der Verwaltung. Auf Basis empirischer Daten sollen die Versorgungsstruktur und das Leistungssystem der Eingliederungshilfe entsprechend der Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung weiterentwickelt und angepasst werden.
Hierbei soll der Wunsch nach einer selbstständigen Lebensführung und die Teilhabe an der Gesellschaft Berücksichtigung finden.
Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit mit der Teilhabeplanung über die Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit wesentlicher Behinderung informiert werden.
Mit dieser Fortschreibung wird die Veränderung seit der Erstauflage vor allem im Wohnen und der Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderung sichtbar. Hier konnten im Alb-Donau-Kreis in den Raumschaften Laichingen und Langenau neue Angebote erschlossen werden.
Für die Stadt Ulm wird klar ersichtlich, dass die vorhandenen Angebote im stationären und teilstationären Bereich langfristig ausreichend sein werden.
Es sind vielmehr die strukturellen Rahmenbedingungen, die in vielerlei Hinsicht noch weiter gestärkt und ausgebaut werden müssen. Dies betrifft mehrere Handlungsebenen:

Der Inklusionsgedanke geht davon aus, dass sich der Lebensbereich den Menschen öffnet. Ein inklusiver Lebensbereich muss so ausgestaltet sein, dass auch Menschen mit Behinderungen ihn „unbehindert“ nutzen können. Ausgehend von dem daraus folgenden Grundsatz: so viel Normalität wie möglich, ist bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zunächst das vorhandene (Regel-) System einzubinden, bevor darüber hinaus weitere besondere Unterstützungsleistungen zur Sicherung der Teilhabe geschaffen werden.
Inklusives Denken muss zum Selbstverständnis des Verwaltungshandelns werden.
Das erfordert eine stetige Vernetzung und Kooperation auch solcher kommunaler Planungsbereiche, die nicht bei der Sozialverwaltung verortet sind, jedoch maßgeblich einen Beitrag zur Inklusion leisten (z.B. Bau-, Bildungs-, Kulturplanung).

Die Entwicklung personenzentrierter Unterstützung erfordert:

  • die konsequente Öffnung des Gemeinwesens und die Nutzbarmachung der kommunalen Infrastruktur, nicht den weiteren Ausbau hoch spezialisierter Sonderdienste
  • den Aufbau und die Aufrechterhaltung sozialer Netze und die Einbeziehung von Bürger/-innen in die Unterstützung von Menschen mit Behinderung
  • die systematische Entwicklung und Pflege bürgerschaftlichen Engagements
  • die konsequente Beteiligung von Menschen mit Behinderung