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Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 5.10.2021 erstellt und gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (chancengerechtigkeitundvielfalt.ulm.de, https://frauen.ulm.de/, https://behinderung.ulm.de/). Die Erklärung wurde zuletzt am 5.10.2021 aktualisiert.

Unser Anspruch ist, die Website barrierefrei und für verschiedene, auch mobile, Geräte gut nutzbar zu gestalten. Unser zukünftiger Anspruch ist, diese Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung wo immer möglich noch zu verbessern.

 
 
 
 
 

Unser Maßstab für Barrierefreiheit sind Erfolgskriterien des internationalen Standards, der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung). Konkret richten wir uns nach den Festlegungen und Erläuterungen des BITV-Tests.

Am 26.07.2019 wurde ein entwicklungsbegleitender BITV/WCAG-Test durchgeführt, die dort genannten Mängel wurden größtenteils behoben. 

 
 
 
 
 
 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    1. keine
  2. Unverhältnismäßige Belastung
    1. Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln nicht den Zweck. Wird beim nächst größeren Update von Formularen optimiert.
    2. PDF-Downloads, die vor 2018 erstellt wurden. Später erstellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version zur Verfügung gestellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
    3. z.T. Alternativtexte für Bilder
    4. z.T Untertitel von Videos und Alternativen für stumme Videos
  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
    1. Einige PDF-Dateien unter Formulare und E-Services (welche auch über die Suche oder bei Dienstleistungen/Lebenslagen im Tab "Formulare/E-Services" gefunden werden) sind möglicherweise nicht barrierefrei. Diese Inhalte werden aus dem externen Serviceportal Baden-Württemberg importiert. Diese Inhalte werden teilweise vom Land Baden-Württemberg oder anderen externen Einrichtungen gepflegt und bereitgestellt. Die Stadt Ulm hat keinen Einfluss auf deren Barrierefreiheit.

Wir bemühen uns, unsere Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit dem Thema nicht so vertraut sind. Bitte schreiben Sie uns über unser Kontaktformular, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Wir haben unsere Website nach dem Ansatz des responsive web design umgesetzt: auf kleineren Bildschirmen erscheint ein dafür optimiertes Layout.

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! 

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Stadt Ulm
Marktplatz 1
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161-0

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite. den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Abschnitt "Feedback" dieser Erklärung.

Falls die Stadt Ulm sich nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

+49 711 279-3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.