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Nach dem Vorfall

GETESTET, WAS JETZT?

Du hast dich auf K.O.-Tropfen testen lassen und fragst Dich, wie Du Dein Testergebnis erfährst? Heute Morgen bist Du aufgewacht und bist Dir sicher, dass gestern irgendwas nicht normal war? Du bist Opfer von K.O.-Tropfen geworden und willst wissen, wie Du nun handeln kannst? Im Folgenden geben wir Dir Möglichkeiten an die Hand, wie Du nach einem solchen Vorfall richtig handelst.

GEWALTOPFERAMBULANZ
Melde Dich baldmöglichst nach dem Vorfall telefonisch in der Gewaltopferambulanz der Uniklinik Ulm. Am Telefon vereinbarst Du einen persönlichen Termin. Vor Ort bekommst Du dann Dein Testergebnis vertraulich mitgeteilt und erhältst wichtige Informationen, wie Du mit der Situation umgehen kannst.

Auch wenn Du keinen Test gemacht hast, empfehlen wir Dir, Dich unbedingt dort zu melden. Die Expert*innen sind mit der Gefahr von K.O.-Tropfen vertraut und beraten Dich umfänglich.

Gewaltopferambulanz der Uniklinik Ulm
Institut für Rechtsmedizin Ulm
Prittwitzstraße 6, 89075 Ulm
Telefon: 0731/500-65009
E-Mail: gewaltopferambulanz.recht@uniklinik-ulm.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 9 - 16 Uhr
Freitag 9 - 14 Uhr

Mehr Informationen zur Gewaltopferambulanz findest Du unter: https://www.uniklinik-ulm.de/rechtsmedizin/gewaltopferambulanz.html 

ANZEIGE ERSTATTEN
Wende Dich an eine Polizeistation in Deiner Nähe. Wir raten Dir, eine Anzeige aufzugeben, egal ob mit oder ohne Testergebnis. Die Verabreichung von K.O.-Tropfen gilt als gefährliche Körperverletzung und ist damit eine Straftat. Wenn Du ein positives Testergebnis vorweisen kannst, werden K.O.-Tropfen als Tatwaffe anerkannt. In diesem Fall taucht die Tat in der Polizeistatistik zu K.O.-Tropfen auf. Als Opfer von K.O.-Tropfen kannst Du Anzeige erstatten, auch wenn kein Raub, keine Vergewaltigung und kein sexueller Missbrauch zusätzlich stattgefunden hat.

Wir sind uns bewusst, dass die Wahrscheinlichkeit, den oder die Täter*in zu finden, meist sehr gering ist. Trotzdem solltest Du unbedingt Anzeige erstatten. Denn nur dann wird der Fall auch in der Polizeistatistik mitgezählt. Dies ist wichtig, damit klar wird, wie viele Fälle es in Ulm wirklich gibt und dass Handlungsbedarf besteht. Bislang gehen wir von einer hohen Dunkelziffer aus.

Soll ich auch ohne Testergebnis eine Anzeige erstatten?
Ein klares Ja! Oft wird Opfern erst im Nachhinein bewusst, dass sie vermutlich Opfer von K.O.-Tropfen geworden sind. Da die Substanzen nur kurze Zeit nach der Verabreichung nachgewiesen werden können, ist es dann oft zu spät für einen Test. Trotzdem kannst Du bei der Polizei Anzeige erstatten. Im Polizeibericht wird Deine Vermutung vermerkt. Da es ohne ein positives Testergebnis keine juristisch verwertbaren Beweise gibt, wird der Fall in der Polizeistatistik als gefährliche Körperverletzung aufgeführt. In den offiziellen Statistiken zur Verbreitung von K.O.-Tropfen taucht die Straftat leider nicht auf. Trotzdem ist es wichtig, festzuhalten, dass Du Opfer einer gefährlichen Körperverletzung geworden bist.

Der oder die Täter*in ist Dir bekannt?
Das bedeutet für Betroffene oft noch eine größere Hürde. Auch in diesem Fall raten wir Dir aber auf jeden Fall zur Anzeige. Wenn Du Bedenken oder Zweifel hast, wende Dich gerne an eine Beratungsstelle.

Bitte denke daran:
Vorfälle mit K.O.-Tropfen haben für Betroffene nicht nur kurzfristige Auswirkungen. Opfer berichten auch von langfristigen Folgen, die sie jahrelang begleiten. Nutze die Chance der Anzeige und lege die hohe Dunkelziffer offen!