Weitere Begriffe
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist besser bekannt unter dem Namen Antidiskriminierungsgesetz.
Es soll dafür sorgen, dass alle Menschen gleich behandelt werden – egal, woher sie kommen oder wie alt sie sind, egal, ob oder an welchen Gott sie glauben, egal, ob sie gehörlos sind oder im Rollstuhl sitzen, egal, ob sie Frauen oder Männer sind und egal, ob sie Frauen oder Männer lieben. Falls man aus einem dieser Gründe diskriminiert wird – also zum Beispiel nicht eingestellt, schlechter bezahlt oder belästigt wird, kann man dagegen klagen.
Das Gesetz gilt für alle Lebensbereiche, für den Beruf ebenso wie für das sonstige Leben. Wenn also eine Wohnungsbaugesellschaft ihre Wohnungen grundsätzlich nicht an Menschen mit Migrationshintergrund vermietet oder eine Krankenversicherung ohne Grund höhere Beiträge von Frauen als von Männern verlangt, dann ist das ein Fall für das AGG. Als das Gesetz 2006 in Kraft getreten ist, war das ein echter Meilenstein. Zum ersten Mal hatten Menschen in Deutschland die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen, wenn sie aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden. Zwar sagt auch das Grundgesetz in Artikel 3, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden darf. Aber das Merkmal „sexuelle Identität“ fehlt in der Aufzählung.
Beim CSD demonstrieren lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche, queere Menschen sowie ihre Unterstützer*innen für Akzeptanz und gleiche Rechte.
Die CSDs in Deutschland dienen dazu, politische Forderungen der queeren Communities sichtbar zu machen und haben jedes Jahr wechselnde Mottos. Gleichzeitig geht es auf den Demonstrationen darum, die eigene Lebens- und Liebensform mit Stolz zu zeigen – im englischsprachigen Raum und (zunehmend auch in Deutschland) wird aus diesem Grund der Begriff „Pride“ für die Kundgebungen zu verwendet.
Der Begriff „Christopher Street Day“ geht zurück auf ein Ereignis aus dem Jahr 1969. In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni führte die New Yorker Polizei zum wiederholten Male eine Razzia im Szene-Lokal „Stonewall Inn“ in der Christopher Street durch. Entgegen des über lange Zeit verbreiteten Mythos, dass vornehmlich weiße schwule Männer den Widerstand anführten, waren es vor allem Schwarze trans Frauen, trans Frauen of Colour und Sexarbeiter*innen, die sich gegen die gewalttägige Polizeiwillkür wehrten. Gleichzeitig kam es im benachbarten Frauengefängnis, in dem auch lesbische Frauen und transmännliche Personen inhaftiert waren, zu einer Revolte. Die Ereignisse in der Christopher Street und die darauffolgenden Straßenschlachten wurden zum Gründungsmythos der queeren Bewegung. Seither wird der Christopher Street Day in vielen Ländern mit Demonstrationen, Paraden und Straßenfesten gefeiert. Als erster CSD in Deutschland gilt die „Schwulendemo“ von 1972 in Münster.
Insbesondere die HIV/AIDS-Krise wirkte in der Entwicklung und Sichtbarkeit der CSDs als treibende Kraft. Während sich in den 1980er Jahren gerade einmal ein paar hundert Teilnehmer*innen in Großstädten wie Berlin oder Köln auf die Straße wagten, demonstrieren und feiern heute allein in Baden-Württemberg jedes Jahr mehrere hunderttausend Menschen. In den letzten Jahren fanden auch im ländlichen Raum Baden-Württembergs sogenannte „Dorfprides“ statt. In einigen Städten Deutschlands werden alternative CSDs organisiert, die die zunehmende Kommerzialisierung der CSDs kritisieren. 2022 initiierte die Initiative „QTI*BIPoC United“ unter dem Titel „Reclaim Pride“ eine alternative Demonstration für nicht-weiße Menschen, um auf Rassismus (auch innerhalb der queeren Community) aufmerksam zu machen. Immer wieder kommt es auch in Deutschland zu gewalttätigen Übergriffen auf die Teilnehmenden oder zu Verbrennungen der Regenbogenflagge.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Als cisgeschlechtlich oder kurz cis werden Personen bezeichnet, deren Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt.
Cisgeschlechtlich ist der Gegenbegriff zu transgeschlechtlich oder transsexuell (kurz Trans(sexuell, -geschlechtlich, -ident) / Transition) und dient dazu, diskriminierungsfrei und gleichberechtigt über alle Geschlechtsidentitäten sprechen zu können. „Cis“ ist eine lateinische Vorsilbe und bedeutet „diesseits“.
Die Bezeichnung „cissexuell“ geht auf den Sexualwissenschaftler Volkmar Sigusch zurück. Der Begriff begegnet der Tatsache, dass transgeschlechtlich und transsexuell eigene Bezeichnungen haben, während für Menschen, bei denen Geschlechtsidentität und zugewiesenes Geschlecht übereinstimmen, kein eigener Begriff existierte. Dies führt zu einem Ungleichgewicht: cis-Frauen und cis-Männer erscheinen als Selbstverständlichkeit, während trans Personen durch einen eigenen Begriff als „anders“ markiert werden; dies erzeugt Marginalisierung. Cisgeschlechtlich bezieht sich auf die Geschlechtsidentität und nicht auf die sexuelle Orientierung der Person. Cisgeschlechtliche Menschen können somit heterosexuell, schwul, lesbisch, bisexuell, queer oder asexuell leben.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Der Begriff Coming-Out (deutsch: „Herauskommen“) bezeichnet die Selbstoffenbarung der eigenen sexuellen Orientierung, des Geschlechts oder der geschlechtlichen Identität.
Das Coming-Out bedeutet in der Regel öffentlich zu machen, lesbisch, schwul, bisexuell, trans, intergeschlechtlich oder queer zu sein. Es gibt zwei Arten des Coming-Outs: Beim inneren Coming-Out gesteht sich eine Person selbst ihre sexuelle Orientierung und/oder ihre geschlechtliche Identität ein. Beim äußeren Coming-Out teilt sie diese Erkenntnis anderen mit. Inneres und äußeres Coming-Out erfolgen zeitlich häufig deutlich versetzt und können sich über Jahre hinziehen.
Ein Coming-Out ist häufig mit Angst vor sozialer Ausgrenzung und anderen negativen Konsequenzen verbunden. Hinzu kommt oft die Sorge, sozialen Erwartungen und gesellschaftlichen Normen nicht zu entsprechen. Laut einer europäischen Studie aus dem Jahr 2020 verbergen 62% der queeren Menschen in Deutschland ihre Identität an der Schule (1). Gleichzeitig wird ein Coming-Out von den meisten Personen als sehr befreiend empfunden, weil sie sich nicht länger verstecken müssen. Heterosexuelle und cisgeschlechtliche Personen benötigen kein Coming-Out, da ihre Orientierung und geschlechtliche Identität als gesellschaftliche Norm gesetzt sind. Sie müssen ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität in der Regel nicht erklären. Das Coming-Out ist ein Dauerprozess. Die meisten Menschen outen sich nicht nur einmal, sondern immer wieder, wenn sie beispielsweise neue Personen kennenlernen oder sich in einem neuen sozialen Umfeld bewegen.
Ein Coming-Out muss nicht vollständig sein. Jede Person entscheidet selbst, wem sie ihre sexuelle Orientierung oder ihr Geschlecht offenbart. Im Gegensatz zum selbstbestimmten Coming-Out beschreibt der Begriff „Outing“ die übergriffige Handlung, bei der eine Person ungefragt die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität eines anderen Menschen offenbart. Die Begriffe „Coming-Out“ und „Outing“ werden manchmal fälschlicherweise synonym verwendet.
(1) „A long way to go for LGBTI equality.“ European Union Agency for Fundamental Rights, 2020.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
„Community“ ist das englische Wort für Gemeinde oder Gemeinschaft.
Der Begriff „Community“ steht für eine überschaubare soziale Gruppe, deren Mitglieder eng durch eine gesellschaftliche oder soziale Haltung miteinander verbunden sind. Eine Community hat häufig ein ausgeprägtes Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühl. Das Gemeinschaftsgefühl der queeren Community entsteht etwa dadurch, dass alle Menschen in dieser Gruppe ähnliche Alltagserfahrungen machen oder sich zusammen gegen die Diskriminierung durch die Mehrheitsgesellschaftstellen. Aber auch gemeinsame Freizeitaktivitäten, wie zusammen zu feiern, die Entwicklung einer eigenen Kultur sowie die Stärkung von Selbstbewusstsein und Solidarität gehören zur queeren Community. Eine übergeordnete Community kann in weitere untergeordnete Gemeinschaften/Communities unterteilt werden. Ein Beispiel hierfür ist die trans Community innerhalb der queeren Community. Da der Begriff „Community“ den Anschein erwecken kann, alle Personen und Gruppen innerhalb dieser Community hätten dieselben Bedarfe, Erfahrungen und Ziele, ist es häufig angebracht in der Mehrzahl, also z. B. von „queeren Communities“ zu sprechen, um die Unterschiedlichkeit der einzelnen Gruppen sichtbar zu machen.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Seit 2018 ist „divers“ als dritter Geschlechtseintrag neben „weiblich“ oder „männlich“ möglich.
Seit Ende 2018 haben intergeschlechtliche Menschen in Deutschland die Möglichkeit, neben den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ auch die Option „divers“ als Geschlechtseintrag zu wählen – unter Voraussetzung der ärztlicher Diagnose einer „Empower DSD“. Diese Wahlmöglichkeit wird auch als die „Dritte Option“ bezeichnet. (Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I Seite 2635)). Im Oktober 2017 hatte das Bundesverfassungsgerichts der Beschwerde einer intergeschlechtlichen Person stattgegeben und entschieden, dass jenseits des binären Geschlechtermodells auch ein positiver Eintrag für intergeschlechtliche Personen möglich sein muss. Deutschland gehört damit zu den wenigen Staaten, die die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern rechtlich anerkennen. Nicht-binäre Personen sind von der Nutzung des Geschlechtseintrags „divers“ derzeit (Juli 2023) ausgeschlossen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich nicht nur auf das Personenstandsrecht aus, sondern hat Folgen u. a. für den Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben (im AGG).
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Gender meint das soziale Geschlecht. Es ist unabhängig von den Geschlechtsorganen und dem „biologischen“ Geschlecht.
„Gender“ bezeichnet das sogenannte „soziale“ Geschlecht in Abgrenzung vom sogenannten „biologischen“ Geschlecht, das sich auf den Körper und dessen Merkmale bezieht. Der Begriff „Gender“ kommt aus dem anglo-amerikanischen Raum. Die Ursprünge des Begriffs gehen auf die französische Feministin Simone de Beauvoir zurück, die 1949 mit ihrem berühmten Satz „Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es“ bereits darauf hinwies, dass Geschlecht eine sozial konstruierte Kategorie ist.
Theoretisch weiterentwickelt wurde der Begriff u.a. durch die amerikanische Feministin Gayle Rubin und Queertheoretiker*in Judith Butler im berühmten Werk „Gender Trouble“ (dt. „Das Unbehagen der Geschlechter“, 1990). Gender bezeichnet z. B. ein Verhalten, das angeblich typisch männlich oder typisch weiblich ist. Gendertheoretische Ansätze gehen davon aus, dass das Geschlechterverhalten nicht nur biologisch, sondern vor allem gesellschaftlich bedingt und erlernt ist. Neuere Ansätze verwenden den Begriff „Gender“, um auf das komplexe Zusammenspiel von biologischen, körperlichen und sozialen Faktoren hinzuweisen.
Das soziale Geschlecht muss dem biologischen Geschlecht nicht unbedingt entsprechen. Welches Aussehen, welches Verhalten und welche Rolle als typisch männlich oder typisch weiblich betrachtet und eingefordert werden, kann je nach Epoche und Gesellschaft sehr unterschiedlich sein. So war z. B. blau bis Anfang des 20. Jahrhunderts die Farbe der Mädchen – rosa hingegen eine männliche Farbe. Für viele Menschen ist die Erweiterung ihres Rollenspektrums längst Realität; sie verändern gesellschafltich normierte Rollenbilder und schaffen sich individuelle Spielräume.
Rechtspopulistische Kreise polemisieren vermehrt gegen die „Genderideologie”, den „Gender-Wahn” oder geschlechtergerechte Sprache. Ziel ist eine Rückkehr zu einem rein biologischen Verständnis von zwei Geschlechtern sowie „traditionellen“ Familien- und Rollenmodellen. Ein offenes Verständnis von Geschlechterrollen/-identitäten sowie eine geschlechtergerechte, vielfältige Gesellschaft mit individuellen Freiheitsrechten werden von ihnen abgelehnt.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Der Begriff „Geschlechtsidentität“ drückt aus, mit welchem Geschlecht sich eine Person identifiziert.
Bin ich eine Frau? Bin ich ein Mann? Ein Mensch dazwischen? Oder verorte ich mich ganz jenseits der Kategorie Geschlecht? Die Geschlechtsidentität meint das Bewusstsein, einem Geschlecht anzugehören, sie bezeichnet also das erlebte Geschlecht oder das innere Wissen um das eigene Geschlecht. Die Verhaltensweisen, die für ein bestimmtes Geschlecht als typisch oder akzeptabel gelten, werden in Abgrenzung zur Geschlechtsidentität als Geschlechterrolle bzw. Geschlechterrollenverhalten bezeichnet.
Die Mehrheit der Menschen identifiziert sich mit dem Geschlecht, das ihnen nach der Geburt aufgrund ihrer körperlichen Geschlechtsmerkmale zugewiesen wurde (vgl. cis). Die Geschlechtsidentität muss nicht zwingend mit den körperlichen Geschlechtsmerkmalen einer Person übereinstimmen, sondern kann davon abweichen; dies trifft sowohl auf trans und intergeschlechtliche Menschen als auch auf nicht-binäre Menschen zu. Die Art und Weise, wie ein Mensch seine Geschlechtsidentität lebt, kann variieren. Dies wird ebenfalls durch lebensgeschichtliche Faktoren wie Coming- Out, Begehren, Beziehungen, Selbsterleben oder Diskriminierungserfahrungen bestimmt.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Heterosexuelle Menschen fühlen sich emotional und sexuell von Menschen des anderen Geschlechts angezogen.
Heterosexualität geht strukturell lediglich von zwei Geschlechtern (männlich und weiblich) aus. Heterosexualität (vgl. griechisch „hetero“ = verschieden oder ungleich) wird in unserer Gesellschaft im Gegensatz zu Homosexualität nicht hinterfragt, sondern als „natürlich“ oder „normal“ angenommen. Daher müssen sich heterosexuelle Menschen nicht outen oder Fragen wie „Wann hast du gemerkt, dass du hetero bist?“ oder „Bist du sicher, dass das nicht nur eine Phase ist?“ beantworten. Dies lässt sich auf das gesellschaftlich prägende System der Heteronormativität zurückführen, ein Ordnungsprinzip, bei dem drei Faktoren zusammenspielen: das biologische Geschlecht (binär), das soziale Geschlecht (Gender) sowie das Begehren (gegengeschlechtlich).
Das bedeutet: von einer Frau mit weiblichem biologischem Geschlecht wird erwartet, dass sie sich passend zu ihrer Geschlechterrolle verhält. Entsprechend dazu soll ihr Begehren auf Männer ausgerichtet sein. Abweichungen von dieser heteronormativen Ordnung werden gesellschaftlich sanktioniert und abgewertet. Dies trifft insbesondere queere Menschen, die Diskriminierung und Gewalt erfahren, weil sie diese Norm nicht erfüllen.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Homofeindlichkeit bezeichnet die Feindseligkeit gegenüber homosexuellen Menschen.
Homofeindlichkeit entspringt, wie auch Rassismus, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, einer Ideologie der gesellschaftlichen Ungleichwertigkeit. Dies bedeutet, dass Menschen aufgrund bestimmter Merkmale ein unterschiedlicher „Wert“ zugesprochen wird. Mit dem Begriff „Lesbenfeindlichkeit“ wird auf die intersektionale Diskriminierung von Lesben aufmerksam gemacht, die sowohl aufgrund ihrer Homosexualität als auch ihres Geschlechts diskriminiert werden. Auch innerhalb der LSBTIQ*-Community können lesbische Frauen Sexismus in Form von struktureller Gewalt erfahren. Am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Trans-, Inter- und Asexuellenfeindlichkeit (IDAHOBITA, 17. Mai) wird weltweit auf Diskriminierung und Verfolgung von LSBTIQ* aufmerksam gemacht.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Paragraph 175 Strafgesetzbuch (StGB) kriminalisierte über 123 Jahre schwule und bisexuelle Männer und legitimierte deren staatliche Verfolgung.
„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“
So lautete der Paragraf, als er im Jahr 1871 Teil des deutschen Strafgesetzbuches wurde. Es sollte über 100 Jahre dauern, bis der „Schandparagraph“ (so der Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld), der homosexuelle Handlungen unter Männern kriminalisierte, 1994 endgültig und ersatzlos gestrichen wurde. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden homosexuelle Männer systematisch verfolgt. 1935 wurde der §175 derart verschärft, dass bereits ein „begehrlicher Blick“ als Straftat galt. Erfasst in so genannten „Rosa Listen“ wurden etwa 50.000 Männer nach §175 StGB verurteilt. Weibliche Homosexualität unter den § 175 StGB zu fassen, wurde zwar mehrfach erwogen, aber nie umgesetzt. Frauen hatten im NS-Staat eine untergeordnete Rolle zu spielen, wurden allerdings auch ohne gesetzliche Grundlage verfolgt, zwangssterilisiert und ermordet.
Zur Kennzeichnung schwuler Männer diente in den Vernichtungslagern der „rosa Winkel/Dreieck“. Lesbische Frauen mussten einen „schwarzen Winkel/Dreieck“ („Asoziale“) tragen. Nach Kriegsende übernahm die Bundesrepublik Deutschland das Gesetz in der unveränderten Fassung der NSZeit. Die Durchsetzung des § 175 führte zur Verurteilung zahlreicher schwuler Männer. Sie zerstörte Existenzen, trieb schwule Männer in den Untergrund und führte zur gesellschaftlichen Ächtung der sogenannten „175er“. Gestrichen wurde der Paragraf zunächst 1968 in der DDR und erst 1994 in der wiedervereinigten Bundesrepublik Deutschland. Bis zu seiner Streichung wurden ca. 140.000 Männer verurteilt. Nach jahrzehntelangen Protesten vor allem aus der Schwulenbewegung beschloss das Bundeskabinett 2017 ein Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz für die noch lebenden nach § 175 Verurteilten. In rund 70 Ländern der Welt sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen bis heute verboten – in einigen Ländern drohen Geld- oder Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Der Begriff Intersektionalität bedeutet „Überschneidung“ oder „Kreuzung“ und bezeichnet das Zusammenwirken verschiedener Diskriminierungsarten.
Die Schwarze Juristin und Feministin Kimberlé Crenshaw prägte den Begriff Ende der 1980er bezüglich eines Gerichtsurteils zur Massenentlassung Schwarzer Frauen bei General Motors. Das Gericht wies zurück, dass es sich hierbei sowohl um sexistische wie auch rassistische Diskriminierung handelte. Davor thematisierte das Combahee River Collective, eine Gruppe Schwarzer lesbischer Feministinnen, bereits das zentrale Merkmal von Intersektionalität: Verschiedene große Systeme der Unterdrückung und der Ungleichheit greifen ineinander, z. B. Sexismus, Heteronormativität, Queerfeindlichkeit, Rassismus oder Klassismus. Diese verschiedenen Diskriminierungsachsen „addieren“ sich nicht einfach, sondern stehen in komplexer Wechselwirkung. Sie bilden eigene, spezifische Formen der Diskriminierung. Eine Schwarze lesbische Frau macht also sowohl Sexismus- und Rassismuserfahrungen und wird gleichzeitig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Somit unterscheidet sich ihre Erfahrung grundlegend von der weißer lesbischer Frauen. Eine intersektionale Perspektive ermöglicht es also, die Wechselbeziehungen und Verknüpfungen sozialer Ungleichheiten und Machtverhältnisse in den Blick zu nehmen.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Die Regenbogenflagge gilt international als Symbol der queeren Bewegung und ihrem Kampf um Akzeptanz und Gleichberechtigung.
Die Regenbogenflagge steht weltweit für Aufbruch, Veränderung, Frieden, Hoffnung und Akzeptanz. Seit den späten 1970ern gilt die Flagge auch als internationales Zeichen der LSBTIQ*-Community und symbolisiert „Pride“ (deutsch: Stolz) sowie die Vielfalt der queeren Communities. Die Pride-Flagge wurde 1977 vom amerikanischen Künstler Gilbert Baker im Auftrag des Politikers Harvey Milk für den „Gay Freedom Day 1978“ entworfen. Die ursprüngliche Version von Bakers Flagge hatte acht Farbstreifen mit unterschiedlichen Bedeutungen. Die Streifen wurden bis 1979 auf sechs Farben reduziert. In Deutschland wurde die Regenbogenflagge erstmals 1996 an einem öffentlichen Gebäude in Berlin gehisst.
Zu Zeiten der AIDS-Epidemie wurde eine Pride-Flagge entworfen, der ein schwarzer Streifen hinzugefügt wurde, stellvertretend für die an AIDS verstorbenen Mitglieder der Community. Im Jahr 2017 stellte das „Philadelphia Office of LGBT Affairs“ eine neue Version aus den sechs Regenbogenfarben, einem schwarzen und einem braunen Streifen zusammen. Die beiden zusätzlichen Streifen sollten Schwarze Menschen und People of Color innerhalb der LSBTIQ*-Community sichtbar machen und Rassismus innerhalb der queeren Communties thematisieren. Der Designer Daniel Quasar fügte der Philadelphia Flagge ein Dreieck in den Farben Weiss, Hellblau und Rosa hinzu, um auf die Belange der Trans-Community hinzuweisen. Valentino Vecchietti (Intersex Equality Rights UK) fügte zusätzlich ein gelbes Dreieck mit violettem Kreis hinzu, um mit dieser Progress Flag (siehe LGBTQIA*+) intergeschlechtliche Personen zu inkludieren.
Seit ihrer Entstehung 1978 hat die Regenbogenflagge zahlreiche Veränderungen und Anpassungen erfahren. Inwieweit die Flagge verändert werden darf, kann, soll oder muss, wird innerhalb der queeren Communities diskutiert. Hier stehen sich zwei Perspektiven gegenüber: Zum einen die Sichtweise, die Flagge habe nie für eine bestimmte Gruppe von Menschen gestanden, sondern für Aspekte des Menschseins. Jede Hervorhebung einer speziellen Gruppe widerspräche diesem Ansinnen und würde einige Gruppen unsichtbar machen. Die andere Perspektive betont, dass die Regenbogenflagge aus historischen Gründen in erster Linie als Flagge weißer, schwuler Männer verstanden wird und sich somit alle nicht-weißen, nicht-schwulen Personen nicht von der Flagge repräsentiert fühlen könnten.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
In Regenbogenfamilien leben Kinder mit lesbischen Müttern, schwulen Vätern oder mit (mindestens) einem queeren, z. B. einem trans Elternteil zusammen.
Regenbogenfamilien können sehr verschieden aussehen. Die häufigste Variante einer Regenbogenfamilie ist ein Frauenpaar mit Kind(ern). Diese Kinder können aus vorherigen (heterosexuellen) Beziehungen einer der beiden Partnerinnen stammen, adoptiert oder auch durch Samenspende entstanden sein. Manchmal gründen auch zwei Paare gemeinsam eine Familie.
Statistiken zufolge gibt es in Deutschland derzeit ca. 12.000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern. Samenspender und leibliche Elternteile können auf Wunsch aktive Rollen in den Familien einnehmen. Ein Kinderwunsch kann auch durch eine „Leihmutterschaft“ bzw. „Tragemutterschaft“ realisiert werden. Dies ist in Deutschland bislang nicht möglich und kann nur mit juristischem und finanziellem Aufwand in einigen Ländern, wie z. B. den USA, durchgeführt werden. Zahlreiche Studien haben belegt, dass Kinder in Regenbogenfamilien ebenso gut und behütet aufwachsen wie in anderen Familienkonstellationen.
In Deutschland wurde die gemeinsame Adoption von Kindern für homosexuelle Paare im Oktober 2017 möglich. Jedoch gelten weiterhin Unterschiede im Abstammungsrecht: Während bei einem Kind in heterosexueller Konstellation beide Ehepartner*innen automatisch als Eltern anerkannt werden (unabhängig von deren tatsächlicher biologischer Elternschaft), wird bei homosexuellen Paaren nur die gebärende Person als Elternteil anerkannt. Der*die Partner*in hat zunächst keine Rechte gegenüber dem Kind und muss das Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen, um das Sorgerecht zu erhalten. Dies hat beträchtliche Konsequenzen: Sollte z. B. die gebärende Person während der Geburt oder vor Abschluss der Adoption sterben, hat das verbleibende Elternteil keine unmittelbaren Rechte am Kind. Hinzu kommt, dass eine Adoption immer mit der Prüfung der „Eignung“ verbunden ist – ein aufwendiges und belastendes Verfahren, das bei der automatischen Anerkennung der Elternschaft in heterosexuellen Beziehungen nicht notwendig ist.
Derzeit können Eltern in der Geburtsurkunde ausschließlich als „Mutter“ und „Vater“ eingetragen werden. Gebärende trans Männer werden so fälschlicherweise als „Mutter“ und zeugende trans Frauen als „Väter“ eingetragen. Eine geschlechtsneutrale Eintragung z. B. von nicht-binären Personen ist ebenfalls nicht möglich. Diese Ungleichbehandlungen im Abstammungsgesetz müssen noch beendet werden.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Mit dem Rosa Winkel wurden in der NS-Zeit männliche Homosexuelle, mit dem Schwarzen Winkel sogenannte „Asoziale“ in den Vernichtungslagern gekennzeichnet.
Der Rosa Winkel war ein dreieckiger Stoffaufnäher, der von Häftlingen in den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten auf der linken Brust der Häftlingskleidung getragen werden musste, wenn sie aufgrund ihrer Homosexualität (§ 175) dorthin verschleppt wurden. Der schwarze Winkel diente dem gleichen Zweck, kennzeichnete jedoch sogenannte „Asoziale“. Hierunter fielen u.a. Wohnungslose, Wanderarbeitende, Bettelnde, Alkoholabhängige und Sexarbeitende sowie lesbische Frauen. Weibliche Homosexualität stand in Deutschland nicht unter Strafe. Dennoch wurden lesbische Frauen von staatlichen Stellen auf vielfältige Weise verfolgt; sie wurden in KZs verschleppt und in die Vernichtungslager deportiert. Als „Asoziale“ galten bei den Nazis neben Lesben auch z. B. Frauen, die Mutter wurden, ohne verheiratet zu sein oder häufig wechselnde Geschlechtspartner hatten.
Die Gesamtzahl der schwulen Männer, die in den Vernichtungslagern gequält und ermordet wurden, wurde von der historischen Forschung erst ab den 1970er Jahren seriös in den Blick genommen. Schätzungen gehen von etwa 10.000 Männern bei einer Todesrate von 50 – 60 Prozent aus. Die Anzahl homosexueller Opfer insgesamt – also auch der lesbischen Frauen unter den homosexuellen Jüd*innen, Sinti*zze und Rom*nja, Kommunist*innen usw. – ebenso wie die Zahl der ermordeten trans und intergeschlechtlichen Personen lässt sich aufgrund der fragmentierten Quellenlage nicht eindeutig beziffern.
Der Rosa Winkel entwickelte sich seit den 1970er Jahren zu einem internationalen Symbol der Schwulenbewegung. Der 1975 gegründete deutsche Verlag Rosa Winkel kam so zu seinem Namen. Holger Mischwitzky ließ sich durch ihn zu seinem Künstlernamen Rosa von Praunheim anregen. Das Amsterdamer Homomonument von 1987 nahm seine Form auf, ebenso das Kölner Mahnmal für die schwulen und lesbischen NS-Opfer und viele andere Gedenkorte. In den USA wurde der Winkel von der HIV/AIDS-Aktivismusgruppe „Act Up“ verwendet. Dort war er um 180 Grad gedreht, um die Hoffnung auf einen besseren Umgang mit AIDS auszudrücken. Der Rosa Winkel ging auch in die Pop-Kultur ein. So zeigt z. B. das Plattencover „The Age of Consent“ der offen schwulen UK-Popband Bronski Beat (Smalltown Boy, Why?) von 1984 einen Rosa Winkel.
Ab den 1990er Jahren setzte sich die Regenbogenflagge als Symbol der LSBTIQ*-Bewegung weltweit durch.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Ein Safer Space ist ein Schutzraum oder Rückzugsort für marginalisierte Gruppen.
Ein Safer Space ist ein Raum im Sinne eines geschützten und sichereren Rückzugsortes für Menschen, die von Marginalisierung, Diskriminierung oder anderen Formen gesellschaftlicher Ausgrenzung, wie z. B. sozialer Ungleichheit und/oder Gewalt betroffen sind. Häufig gelten innerhalb dieser Safer Spaces (Verhaltens-)Regeln, die das Selbstverständnis der Gruppe widerspiegeln. Safer Spaces können Orte sein, an denen gesellschaftliche Machtstrukturen analysiert werden, Selbsthilfe, Empowerment und Unterstützung erfolgt und widerständige Strategien entwickelt werden. Safer Spaces sollen es Menschen ermöglichen, über ihre Erfahrungen und Belange zu sprechen, ohne sich erklären zu müssen oder in Frage gestellt bzw. kritisiert zu werden. Ursprünglich wurde der Begriff „safe space“ genutzt. Da jedoch häufig mehrfache, also intersektionale Diskriminierungserfahrungen vorliegen, ist es nur sehr schwer möglich, einen vollständig „sicheren“ Raum zu bieten. So wird beispielsweise eine Schwarze lesbische Frau in einem queeren Safer Space keine Diskriminierung aufgrund ihrer Homosexualität erfahren, gleichzeitig sind negative Erfahrungen in Form von Rassismus möglich.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll es trans Personen ermöglichen, ihren Personenstand in einem einfachen Verwaltungsakt zu ändern.
Da das sogenannte „Transsexuellengesetz – TSG“ von 1980 seit langer Zeit in Teilen als verfassungswidrig gilt und von Betroffenen und Interessensgruppen als pathologisierend und entwürdigend angesehen wird, arbeiten derzeit Organisationen und Politik an der Schaffung eines Selbstbestimmungsgesetzes. Dieses neue Gesetz soll es trans- und intergeschlechtlichen Personen ermöglichen, ihren Personenstandseintrag in einem einfachen und einheitlichen Verfahren ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung zu ändern. Das geplante Gesetz gilt ausschließlich für die Änderung von Vornamen und Personenstand. Über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen entscheiden weiterhin die Betroffenen zusammen mit ihren Ärzt*innen anhand bestehender fachärztlicher Leitlinien. Derzeit (August 2023) befindet sich das Gesetz im politischen Abstimmungsprozess. Wann es in Kraft treten wird, ist noch unklar. Ähnliche Gesetze existieren bereits in Argentinien, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay, Spanien und der Schweiz. Das Selbstbestimmungsgesetz ist aktuell Gegenstand zahlreicher Debatten.
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Die sexuelle Orientierung sagt aus, zu welchem Geschlecht bzw. zu welchen Geschlechtern sich Menschen sexuell und emotional hingezogen fühlen.
Die häufigsten sexuellen Orientierungen sind heterosexuell, lesbisch, schwul, bisexuell, pansexuell oder queer. Jedoch können auch asexuelle Menschen zum Beispiel lesbisch oder schwul sein. Noch ist nicht geklärt, welche Faktoren zur Entwicklung der sexuellen Orientierung beitragen. Die Sexualwissenschaft geht mehrheitlich davon aus, dass es sich um eine unveränderliche Prägung handelt. Viele Menschen erzählen rückblickend, dass sie bereits in der Pubertät oder sogar früher bereits wussten, dass sie etwa lesbisch oder bisexuell sind. Wer also homosexuell ist, kann nicht heterosexuell „umerzogen“ werden; genauso wenig, wie jemand, der heterosexuell ist, homosexuell „gemacht“ werden kann. Während die sexuelle Orientierung ausschließlich die Ausrichtung des sexuellen Begehrens beschreibt, umfasst die sexuelle Identität die Gesamtheit aller Erfahrungen, Einflüsse und Erlebnisse, sie ist also eine umfassende Ich- Beschreibung rund um das Thema Sexualität. Der Begriff wird sowohl im deutschen Antidiskriminierungsrecht wie auch in der Debatte um die Erweiterung des Artikel 3 Grundgesetz verwendet. Die sexuelle Orientierung mag zunächst als „Privatsache“ angesehen werden, hat jedoch auch eine gesellschaftliche und politische Dimension.
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Transfeindlichkeit bezeichnet die Feindseligkeit gegenüber trans Menschen.
Unter den Begriffen Transfeindlichkeit versteht man alle Vorurteile, negative Einstellungen, Stigmatisierungen, Abwertungen, Verleugnungen, Diskriminierungen und Gewalt gegenüber trans Menschen. Transfeindlichkeit begründet sich z. B. aus der in unserer Gesellschaft ohnehin noch tief verankerten Abwehr und Abwertung von allem, was nicht den gängigen Geschlechtsrollenstereotypen entspricht. Zusätzlich kann eine tiefe Verunsicherung in Bezug auf die eigene (Geschlechter-)Rolle hinzukommen. In vielen Ländern sind trans Menschen von Gewalt und Ermordung bedroht. Am Transgender Day of Remembrance (TDoR, 20. November) wird weltweit an die Todesopfer von Transfeindlichkeit erinnert. Auch in Deutschland wird dieser Tag in vielen Städten zum Gedenken und zur Sichtbarmachung der Gewalt gegen trans Menschen genutzt – in Stuttgart seit 2018. Begründet wurde der Gedenktag 1999 von Gwendolyn Ann Smith, einer Aktivistin aus San Francisco. Der Grund für ihre Initiative war der Tod von Rita Hester, die in ihrem Apartment von einem unbekannten (und bis heute nicht ermittelten) Täter im November 1998 mit mehreren Messerstichen ermordet wurde.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.
Selbstbezeichnung von Menschen, die herkömmliche Geschlechtergrenzen überschreiten, Geschlechterstereotypen verweigern oder die Kategorie „Geschlecht“ für sich ablehnen.
Der Oberbegriff „transgender“ bezieht sich im Unterschied zu „trans(sexuell)“ auf das soziale Geschlecht (Gender) sowie nicht-körperliche Geschlechterüberschreitungen. Diese Überschreitungen der binären Geschlechtergrenzen werden häufig angefeindet. So erleben Butch-Lesben, „feminine“ schwule Männer, trans Personen oder Menschen, deren Geschlechtsausdruck nicht unmittelbar, also eindeutig lesbar ist, Diskriminierung und Hass. Der Begriff „transgender“ hat seine Ursprünge im politisch-aktivistischen Kontext und soll Menschen sichtbar machen, die von den herrschenden Geschlechternormen unterdrückt und stigmatisiert werden. Ebenso findet er Verwendung, um gegen eine als fremdbestimmt und pathologisierend empfundene medizinische Terminologie aufzubegehren und ihr eine eigene und positive Selbstbezeichnung entgegenzusetzen. Der Begriff „transgender“ wird in seiner Funktion als Oberbegriff von manchen transsexuellen Menschen wegen seines Fokus auf das Nicht-Körperliche kritisiert. Es bestünde die Gefahr, zur Unsichtbarkeit von Transsexualität als körperliche Erfahrung beizutragen.
Dieser Text ist entnommen aus "Lexikon der kleinen Unterschiede: Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität" im Aktionsplan für Akzeptanz und Gleiche Rechte des Landes Baden-Württemberg.