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Lebensgefährliche Substanzen

WAS SIND K.O.-TROPFEN?

Als K.O.-Tropfen werden unterschiedliche Substanzen bezeichnet, die missbraucht werden, um Personen zu betäuben und damit willenlos und wehrlos zu machen. Häufig werden diese Mittel in Verbindung mit weiteren Straftaten, wie Sexualdelikten oder Raub, eingesetzt. Daher werden Sie auch als "Knockout-Tropfen", "Date-Rape-Drogen" oder "Vergewaltigungsdrogen" bezeichnet.

Die Substanzen werden den Opfern meist heimlich und unbemerkt verabreicht. Sie werden in Getränke, Speisen oder andere Drogen gemischt. Nach dem Erwachen können sich die Opfer aufgrund von Gedächtnislücken häufig nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern. Das macht den strafrechtlichen Nachweis so schwierig. Neben der oralen Verabreichung, werden zur Betäubung der Opfer immer häufiger Spritzen eingesetzt, das sogenannte "Needle Spiking".

K.O.-Tropfen beinhalten eine große Bandbreite von meist farb- und geruchlosen Substanzverbindungen, die zum Großteil schnell im Körper abgebaut werden und daher schwierig und nur kurze Zeit nachweisbar sind. Während eine geringe Dosis euphorisierend, enthemmend und sexuell stimulierend wirkt, wie etwa bei Substanzverbindungen mit GHB (Liquid Ecstasy), kommt es bei höherer Dosierung zu Koordinationsstörungen, Schwindel und Müdigkeit, bis hin zur Bewusstlosigkeit oder Atemlähmung.

ACHTUNG LEBENSGEFAHR
Eine Überdosierung von K.O.-Tropfen kann zum Tod durch Atemlähmung führen. Extrem gefährlich ist aber auch die Wechselwirkung mit Alkohol und anderen Drogen oder wenn die betroffene Person bestimmte Medikamente nimmt oder Vorerkrankungen hat. Hier kann bereits eine geringe Dosis zu massiven Beschwerden führen und lebensgefährlich sein.

VERSCHIEDENE SUBSTANZEN
Es gibt unterschiedliche Substanzen, die als K.O.-Mittel missbraucht werden. Psychopharmaka, Opioide, Benzodiazepine, Muskelrelaxantien, GHB und GBL, Ketamin, Antihistaminika, aber auch Alkohol, Cannabioide und Kokain werden genutzt, um Personen wehrlos zu machen. Oft folgen sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung oder auch räuberische Tätigkeiten. Auch ohne eine solche Tat, ist die Verabreichung von K.O.-Tropfen eine gefährliche Körperverletzung und somit eine Straftat, die zur Anzeige gebracht werden kann.