Termine nur nach Vereinbarung
Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform, gekennzeichnet durch flexible Angebotsmöglichkeiten. Kindertagespflege ist die Betreuung, Förderung, Bildung und Erziehung von Kindern durch geeignete Tagespflegepersonen nach § 1 Abs. 7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG).
Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet.
Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson
Durch eine Tagespflegeperson dürfen nicht mehr als fünf fremde Kinder gleichzeitig betreut werden. Die Zahl der höchst möglichen Betreuungsverhältnisse ist auf acht Kinder je Tagespflegeperson begrenzt
Kindertagespflege im Haushalt der Personensorgeberechtigten ("Kinderfrauen")
Einige Tagespflegepersonen betreuen als "Kinderfrauen" Kinder auf Wunsch der Eltern auch in deren Haushalt. Eine Tagesbetreuungsperson, die im Haushalt der Personensorgeberechtigten Kinder betreut, gilt arbeits- und sozialversicherungsrechtlich als selbständig tätig. Sie unterliegt einkommensabhängig der Rentenversicherungspflicht und muss ihr Einkommen versteuern.
Die Betreuung eines Kindes im Haushalt seiner Eltern bleibt erlaubnisfrei. Bei einer finanziellen Förderung der Kindertagespflege muss die Tagesbetreuungsperson sowohl geeignet als auch qualifiziert sein (s.u.).
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
In anderen geeigneten Räumen können mehr als fünf fremde Kinder, höchstens jedoch neun Kinder gleichzeitig durch mehrere Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII betreut werden. Ab dem achten zu betreuenden Kind muss eine Tagespflegeperson Fachkraft im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes sein.
Erlaubnispflicht in der Kindertagespflege
Kindertagespflege ist erlaubnispflichtig, wenn ein oder mehrere Kinder und dabei bis zu fünf fremde Kindern gleichzeitig
Sollte eines dieser oben genannten Merkmale nicht vorliegen, wird keine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnisfrei bleibt auch die Betreuung eines Kindes im Haushalt seiner Eltern (s.o.).
Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen ist die Stadt Ulm als öffentlicher Jugendhilfeträger zuständig und verantwortlich.
Notwendigkeit zur Qualifizierung / Eignungsüberprüfung der Tagesmütter:
Kriterien der Eignung laut § 23 Abs. 3 und § 43 Abs. 2 SGB VIII
Geeignet ist, wer sich
Qualifizierung von Tagespflegepersonen in der Stadt Ulm
Da es sich bei der Kindertagespflege um einen besonders sensiblen Bereich handelt, verlangt der Gesetzgeber seit einiger Zeit die Absolvierung von Kursen zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Die Organisation und Durchführung der Qualifizierungskurse für die Tagespflegepersonen teilen sich der Tagesmütterverein und die Stadt Ulm, Fachberatung Kindertagespflege.
Für Tagespflegepersonen, die erstmals im Jahr 2011 für die Betreuung in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen, beträgt die Grundqualifikation grundsätzlich 160 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten. Vor einer Vermittlung als Tagespflegeperson ist von dieser Grundqualifikation mindestens der Kurs I mit 30 UE zu absolvieren. Die restlichen Unterrichtseinheiten werden praxisbegleitend vermittelt.
Für Personen mit besonderen einschlägigen Aus- und Vorbildungen ist ein verkürztes Qualifizierungsprogramm - nämlich lediglich die Absolvierung von Kurs I (30 UE) - vorgesehen. Personen mit besonderen einschlägigen Aus- und Vorbildungen sind im Wesentlichen die in § 7 KiTaG genannten Fachkräfte (Sozialpädagogen/innen, Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Heilpädagogen/innen, Diplompädagogen/innen, Absolventen/innen des Bachelor-Studiengangs Pädagogik der frühen Kindheit).
Unsere Aufgaben
Die Fachberatung Kindertagespflege arbeitet eng mit dem Tagemütterverein Ulm e.V. zusammen, in dem die Mehrzahl der Tagesmütter organsiert sind, der seinerseits ergänzend Beratung vornimmt und bei der Werbung für neue Tagesmütter aktiv ist. Dies umfasst neben der Beratung und dem fachlichen Austausch auch die gemeinsame Überprüfung von schwierigen Einzelfällen und die Überprüfung und Beratung von Großtagespflegestellen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Tagesmütterverein Ulm e.V.
Nein. Kein Aufzug, nicht behindertengerecht
Keine; nächstes kostenpflichtiges Parkhaus "Salzstadel"
Informationen über die Parkhäuser in Ulm und aktuelle Anzeige freier Plätze
Wir nutzen Cookies auf unserer Website.
Einige von ihnen sind technisch erforderlich, während andere uns helfen, diese Website für Sie zu verbessern.
Damit wir unsere Webseite z.B. anonym und datenschutzkonform analysieren können, nutzen wir zusätzlich zu den technisch erforderlichen Cookies, sogenannte Analyse-Cookies.
Für manche Angebote, z.B. das Abspielen von Videos auf der Startseite, binden wir Skripte eines Drittanbieters ein.
Ihre Zustimmung für diese Cookies ist jeweils freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Sie können unsere Webseite auch ohne Zustimmung zu den Analyse- und/oder Drittanbieter-Cookies nutzen.
Weitere Informationen und Anpassungsmöglichkeiten zu von uns und Drittanbietern eingesetzten Cookie-Technologien sowie zum Widerruf Ihrer Zustimmung, finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung, im Abschnitt "Cookies".
Auf unserer Webseite werden technisch erforderliche Cookies und, soweit Sie uns durch Aktivierung der jeweiligen Checkbox hierzu Ihre freiwillige Einwilligung erteilen, auch Cookies und Tracking-Technologien zu Analyse- und Marketingzwecken eingesetzt. Eine Einwilligung kann hier jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Deaktivieren Sie dazu einfach die entsprechende Checkbox und speichern Sie Ihre Änderung.